

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichungserklärung finden Sie hier.
Hamara Bandhan e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und unterstützt die offene Information:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Hamara Bandhan - Verein zur Förderung sozialer Projekte in Indien e.V.
c/o Markus Eckstein
Fichtestraße 1 a
D-69126 Heidelberg
Gründungsjahr: 2005
2. Vollständige Satzung
siehe Satzung
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
5. Bericht über die Tätigkeiten der Organisation
6. Personalstruktur
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent des gesamten Jahreseinkommen ausmachen